Statuten

Nostalgiefeuerwehrverein Mirchel (NFM)


I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1 – Name und Sitz

Unter dem Namen Nostalgie Feuerwehrverein Mirchel (NFM) besteht mit Sitz in Mirchel ein politisch und konfessionell neutraler Verein mit Aktiv- und Passivmitgliedern.

Der Verein ist eigenständig und weder der Feuerwehr Mirchel noch anderen Feuerwehren unterstellt oder abhängig.
Die NFM ist ein freiwilliger Verein.


Art. 2 – Zweck

Der Verein bezweckt:

  • die Pflege der Kameradschaft,

  • die Förderung von Tätigkeiten ausserhalb des ordentlichen Feuerwehrdienstes,

  • den Erhalt und die Pflege historischen Feuerwehrmaterials,

  • die Durchführung von Anlässen rund um das Feuerwehrwesen,

  • gesellige Zusammenkünfte sowie kulturelle und sportliche Aktivitäten.

Über Durchführung oder Teilnahme an Anlässen entscheidet der Verein selbstständig.


II. Mitgliedschaft

Art. 3 – Mitgliederkategorien

Der Verein besteht aus:

  • Aktivmitgliedern

  • Passivmitgliedern

Eine aktive oder ehemalige Feuerwehrzugehörigkeit ist nicht erforderlich.
Es besteht keine Altersbegrenzung.


Art. 4 – Erwerb der Mitgliedschaft

Aktivmitglieder werden nach Anmeldung beim Vorstand durch die Hauptversammlung aufgenommen.
Mit dem Eintritt anerkennt das Mitglied die Statuten sowie deren Rechte und Pflichten.

Passivmitglied kann jede Schweizer Bürgerin oder jeder Schweizer Bürger werden. Nach Bezahlung des Passivbeitrages gilt die Mitgliedschaft für ein Jahr und beinhaltet Einladungen sowie das Jahresprogramm.


Art. 5 – Jahresbeitrag

Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird durch die Hauptversammlung festgelegt.

Der Jahresbeitrag:

  • wird vom Kassier eingezogen,

  • kann bar oder per Banküberweisung bezahlt werden,

  • richtet sich nach Budget und Vereinsvermögen.

Der Passivbeitrag wird jährlich durch die Hauptversammlung bestimmt.


Art. 6 – Austritt

Der Austritt erfolgt schriftlich an den Vorstand und ist jederzeit möglich.

Bereits geschuldete Beiträge sowie der Beitrag des laufenden Jahres bleiben zahlungspflichtig.
Mit dem Austritt erlöschen sämtliche Ansprüche gegenüber dem Verein.


Art. 7 – Ausschluss

Mitglieder können durch die Hauptversammlung auf Antrag des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn sie:

  • Vereinsinteressen verletzen oder

  • ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Bei Nichtbezahlung des Jahresbeitrages erfolgt der sofortige Ausschluss.


III. Pflichten der Mitglieder

Art. 8 – Pflichten

Mitglieder verpflichten sich:

  • den Mitgliederbeitrag zu bezahlen,

  • die Hauptversammlung zu besuchen oder sich zu entschuldigen,

  • nach Möglichkeit an Aktivitäten mitzuwirken,

  • Passivmitglieder und Sponsoren zu werben,

  • abgegebene Uniformen sorgfältig zu pflegen,

  • die Interessen des Vereins zu wahren.

Alle Mitglieder handeln nach Treu und Glauben gegenüber dem Verein.


IV. Material / Ausrüstung und Gebäude

Art. 9 – Material

Feuerwehrspritzen und Gerätschaften befinden sich im Privatbesitz von Heinz Berger, Mirchel, und werden der NFM unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Der Verein übernimmt:

  • Unterhalt und Reparaturen,

  • Mietkosten für Unterstände und Abstellplätze.


Art. 10 – Ausrüstung

Uniformen bleiben im Privatbesitz von Heinz Berger und werden kostenlos zur Verfügung gestellt.

Aktivmitglieder sind für Pflege und Zustand verantwortlich.
Der Verein übernimmt keine Haftung für ausgeliehene Gegenstände.


V. Organisation

Art. 11 – Organe

Organe des Vereins sind:

  • die Hauptversammlung

  • der Vorstand

  • die Rechnungsrevisoren


Art. 12 – Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ und findet jährlich im Frühling statt.

Einladung erfolgt mindestens 20 Tage vorher schriftlich mit Traktandenliste.
Das Vereinsjahr dauert von Hauptversammlung zu Hauptversammlung.


Art. 13 – Geschäfte der Hauptversammlung

  • Genehmigung Protokoll

  • Ein- und Austritte

  • Jahresbericht

  • Jahresrechnung und Budget

  • Festlegung Mitgliederbeiträge

  • Wahlen

  • Jahresprogramm

  • Mitgliederanträge

  • Verschiedenes


Art. 14 – Wahlen und Abstimmungen

Abstimmungen erfolgen durch Handmehr.
Geheime Abstimmungen sind möglich.
Der Präsident besitzt Stichentscheid.


Art. 15 – Mitgliederanträge

Anträge müssen mindestens 10 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich eingereicht werden.


Art. 16 – Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • Präsident

  • Sekretär

  • Kassier

  • Materialwart

  • Beisitzer

Amtsdauer: 2 Jahre, Wiederwahl möglich.


Art. 17 – Aufgaben des Vorstandes

Der Vorstand:

  • führt die laufenden Geschäfte,

  • vertritt den Verein nach aussen,

  • erstellt Jahresbericht, Rechnung, Budget und Tätigkeitsprogramm.

Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.


Art. 18 – Rechnungsrevisoren

Zwei Revisoren prüfen die Jahresrechnung und werden für zwei Jahre gewählt.


VI. Finanzielles

Art. 19 – Finanzierung

Finanzierung durch:

  • Mitgliederbeiträge

  • freiwillige Beiträge

  • Passivmitglieder

  • Erlöse aus Veranstaltungen


Art. 20 – Haftung

Für Verbindlichkeiten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.


VII. Verschiedenes

Art. 21 – Statutenrevision

Statutenänderungen benötigen die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder.


Art. 22 – Vereinsauflösung

Die Auflösung erfolgt durch ausserordentliche Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit.

Vermögen wird nach Begleichung aller Verpflichtungen verteilt.
Inventar geht an die rechtmässigen Besitzer zurück.


Art. 23 – Schlussbestimmungen

Der Verein ist unabhängig gegenüber Behörden, Gemeinden und anderen Feuerwehren.
Die Statuten sind verbindlich für alle Mitglieder.


Art. 24 – Inkraftsetzung

Diese Statuten traten mit Annahme durch die Gründungsversammlung in Kraft.

Mirchel, 7. November 2008

Präsident: Bernhard Burkhalter
Sekretär: Peter Wälchli